• Von der einzelnen Zelle zum fertigen Produkt.

Produktzulassung

Produkt- zulassung

Zulassung von Lithium-Ionen-Akkupacks
Wer Akkupacks in den Verkehr bringen will, muss als Hersteller oder Lieferer bestimmte Vorschriften beachten. Diese betreffen einerseits den Transport der Akkus nach der internationalen Vorschrift UN38.3. Außerdem muss in der EU die Zertifizierung nach CE beachtet werden.

Außerhalb von Europa können darüber hinaus aber auch andere Landesnormen in Fragen kommen wie z.B. die UL für USA oder die PSE für Japan.

Unternehmen mit internationalen Geschäftsinteressen –
müssen vorausschauend für ihre jeweiligen Absatzmärkte und die hierfür notwendigen Zulassungen im Idealfall schon in der Entwicklungsphase daran denken, welche Zertifikate und Zulassungen gebraucht werden.
Die Entscheidung hat wesentlichen Einfluss auf die Auswahl von Bauteilen und Komponenten, denn bevor Lithiumzellen/-batterien überhaupt befördert werden dürfen, müssen sie bestimmte Tests erfolgreich bestehen. Diese Tests simulieren Transportbedingungen wie Druck, Temperatur, Quetschung, Aufprall etc.

Wir sorgen dafür, dass unsere Endprodukte alle erforderlichen Zertifizierungsnormen erfüllen:
Im United-Nation (UN)-Handbuch Kapitel 38.3 werden weltweit vorgeschriebene Anforderungen an den Transport von Lithium-Ionen-Zellen und Lithium-Ionen-Batterien beschrieben.

Prüfkriterien UN 38.3 Test:

  1. UN-Test T.1: Höhensimulation
  2. UN-Test T.2: Thermische Prüfung
  3. UN-Test T.3: Vibration
  4. UN-Test T.4: Schock
  5. UN-Test T.5: Äußerer Kurzschluss
  6. UN-Test T.6: Aufprall/Quetschung
  7. UN-Test T.7: Überladung
  8. UN-Test T.8: Erzwungene Entladung

Ein UN-Transporttest erfordert –
in der Regel einen Zeitaufwand von sechs bis acht Wochen. Es werden bis zu 16 Akkupacks für die Zertifizierung benötigt. Zusätzlich müssen Akkumulatoren mit 50 Ladezyklen bereitgestellt werden, dies erfordert eine Vorbereitungsphase von ca. 2 Wochen.

Die Gültigkeit des UN-Transporttests und das darüber einmal ausgestellte Zertifikat, bleibt für den geprüften Akkupack ohne zeitliche Begrenzung bestehen, sofern keine relevanten Veränderungen am Produkt vorgenommen werden, wie z.B. Typwechsel bei der Zelle, Wechsel der Schutzbeschaltung oder Ähnliches.

Die erfolgreiche Prüfung ist weltweit Voraussetzung, damit der Typ per Straße/Schiene/Schifffahrt/Luft befördert werden darf.

EN 62 133
Europäische Norm für Akkumulatoren und Batterien mit alkalischen oder anderen nicht säurehaltigen Elektrolyten. Primär geht es bei den Kriterien der EN 62 133 um die Sicherheitsanforderungen für tragbare gasdichte Akkumulatoren und daraus hergestellte Batterien für die Verwendung in tragbaren Geräten.

Zulassung von Lithium-Ionen-Akkupacks
Wer Akkupacks in den Verkehr bringen will, muss als Hersteller oder Lieferer bestimmte Vorschriften beachten. Diese betreffen einerseits den Transport der Akkus nach der internationalen Vorschrift UN38.3. Außerdem muss in der EU die Zertifizierung nach CE beachtet werden.

Außerhalb von Europa können darüber hinaus aber auch andere Landesnormen in Fragen kommen wie z.B. die UL für USA oder die PSE für Japan.

Unternehmen mit internationalen Geschäftsinteressen
müssen vorausschauend für ihre jeweiligen Absatzmärkte und die hierfür notwendigen Zulassungen im Idealfall schon in der Entwicklungsphase daran denken, welche Zertifikate und Zulassungen gebraucht werden.
Die Entscheidung hat wesentlichen Einfluss auf die Auswahl von Bauteilen und Komponenten, denn bevor Lithiumzellen/-batterien überhaupt befördert werden dürfen, müssen sie bestimmte Tests erfolgreich bestehen. Diese Tests simulieren Transportbedingungen wie Druck, Temperatur, Quetschung, Aufprall etc.

Wir sorgen dafür, dass unsere Endprodukte alle erforderlichen Zertifizierungsnormen erfüllen:
Im United-Nation (UN)-Handbuch Kapitel 38.3 werden weltweit vorgeschriebene Anforderungen an den Transport von Lithium-Ionen-Zellen und Lithium-Ionen-Batterien beschrieben.

Prüfkriterien UN 38.3 Test:

  1. UN-Test T.1: Höhensimulation
  2. UN-Test T.2: Thermische Prüfung
  3. UN-Test T.3: Vibration
  4. UN-Test T.4: Schock
  5. UN-Test T.5: Äußerer Kurzschluss
  6. UN-Test T.6: Aufprall/Quetschung
  7. UN-Test T.7: Überladung
  8. UN-Test T.8: Erzwungene Entladung

Ein UN-Transporttest –
erfordert in der Regel einen Zeitaufwand von sechs bis acht Wochen. Es werden bis zu 16 Akkupacks für die Zertifizierung benötigt. Zusätzlich müssen Akkumulatoren mit 50 Ladezyklen bereitgestellt werden, dies erfordert eine Vorbereitungsphase von ca. 2 Wochen.

Die Gültigkeit des UN-Transporttests und das darüber einmal ausgestellte Zertifikat, bleibt für den geprüften Akkupack ohne zeitliche Begrenzung bestehen, sofern keine relevanten Veränderungen am Produkt vorgenommen werden, wie z.B. Typwechsel bei der Zelle, Wechsel der Schutzbeschaltung oder Ähnliches.

Die erfolgreiche Prüfung ist weltweit Voraussetzung, damit der Typ per Straße/Schiene/Schifffahrt/Luft befördert werden darf.

EN 62 133
Europäische Norm für Akkumulatoren und Batterien mit alkalischen oder anderen nicht säurehaltigen Elektrolyten. Primär geht es bei den Kriterien der EN 62 133 um die Sicherheitsanforderungen für tragbare gasdichte Akkumulatoren und daraus hergestellte Batterien für die Verwendung in tragbaren Geräten.