• Kontrolle des Prüfvorgangs eines Akkupacks.

Gefahrgutschulung

Gefahrgut- schulung

Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen
Wer mit Akkus und Batterien arbeitet, ist per Gesetz verpflichtet jährlich eine Schulung zum Thema Gefahren und Risiken zu besuchen. Aus diesem Grund bieten wir von WSB GmbH, wie bereits im letzten Jahr, eine Gefahrgutschulung an.

Für alle Händler, die mit Gefahrgut – in unserem Falle Lithium-Akkus und Batterien – arbeiten, ist diese ganztägige Schulung gesetzlich vorgeschrieben!

Wir haben einen externen Gefahrgutbeauftragten. Wir geben unser Wissen gerne an unsere Partner weiter. Deshalb führen wir jährlich Gefahrgutschulungen durch.

Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebestätigung im Sinne der gesetzlichen Vorschriften.

Ein gefärdeter Akku wird in einen Feuerfesten Behälter gelegt.
Ein gefärdeter Akku wird in einen Feuerfesten Behälter gelegt.

Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen
Wer mit Akkus und Batterien arbeitet, ist per Gesetz verpflichtet jährlich eine Schulung zum Thema Gefahren und Risiken zu besuchen. Aus diesem Grund bieten wir von WSB GmbH, wie bereits im letzten Jahr, eine Gefahrgutschulung an.

Für alle Händler, die mit Gefahrgut – in unserem Falle Lithium-Akkus und Batterien – arbeiten, ist diese ganztägige Schulung gesetzlich vorgeschrieben!

Wir haben einen externen Gefahrgutbeauftragten. Wir geben unser Wissen gerne an unsere Partner weiter. Deshalb führen wir jährlich Gefahrgutschulungen durch.

Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebestätigung im Sinne der gesetzlichen Vorschriften.

Ein versandfertiges Gefahrgutpacket.

Übersicht und Inhalt: (Auszug)

  • Rechtliche Grundlagen – Pflichten und Verantwortung der Beteiligten
  • Allgemeine Hinweise – Unterscheidungsmerkmale von Zellen und Batterien und deren Handhabung
  • Gefahrgutvorschriften – Aufbau und Anwendung
  • Klassifizierungen – Batterien und Zellen
  • Sicherheit und Sicherung – Anforderungen an Unternehmen und Mitarbeiter
  • Sondervorschriften
  • Dokumentation – auszustellende Dokumente etc.
  • Verpackungen – Verpackungsvorschriften und Anforderungen
  • Kennzeichen – Verpackungskennzeichen und Beschriftung
  • Be- und Entladung – Handhabung und Verstauung
  • Rechtsbereiche
  • Unfälle – Verhaltensmaßnahmen

Wichtige Hinweise:

Die gesetzlichen Vorschriften – Pflicht zur Unterweisung – gelten für ALLE Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind!

Der Begriff Beförderung umfasst laut Gesetz:
Verpacken von Gefahrgütern, Verwendung zugelassener Verpackungen, Bezetteln und Beschriften von Versandstücken, Versenden, Ausstellen von Dokumenten, Vorbereiten von Versand, Verladung der Gefahrgüter, Befüll-Tätigkeiten, Transportvorgänge, Empfangen von Gefahrgütern, Entladen von Gefahrgütern, Auspacken von gefährlichen Gütern.

Alle an der Förderung von Gefahrgut beteiligten Personen MÜSSEN in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein. 

Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, da wir das Seminar nur mit einer kleinen Anzahl von Teilnehmern (max. 20 Personen) durchführen.